De facto identisch
Wahrscheinlich hat dieser Ausschnitt aus einer Urteilsbegründung des LG Trier (Urteil vom 29.10.1992 – Az. 3 S 191/92, NJW 1993, 1474) schon vor mehr als einem Jahrzehnt Heavy Metal-begeisterte Juristen wahlweise mit ungläubigem Staunen oder kopfschüttelndem Lachen zurückgelassen:
Unter Heavy-Metal-Rock versteht man – was zwischen den Parteien unstreitig ist – eine Spielweise der Rockmusik, die musikalisch de facto mit dem Hard-Rock identisch ist, sich diesem gegenüber jedoch durch noch größere Lautstärke auszeichnet.
Trotzdem immer noch schön.
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