ElGraf

Juristische Leseempfehlungen

Posted in Uncategorized by elgraf on July 1, 2011

Wer wirklich deutsches Recht (leider nur Privat- und öffentliches Recht, fürs Strafrecht fällt mir spontan keiner ein) verstehen will, sollte die Beiträge der User batman, Torquemada und Einwendungsduschgriff (für das Aufrufen der Links muss man angemeldet sein) im Jurawelt-Forum lesen.

Wer außerdem noch ausgesprochen flüssig und darüber hinaus auch noch interessant juristisch Historisches schreibt: Martin Rath auf lto (Beispiele: Hintergründe des Borkum-Lied-Falls, der erste Band BGHSt).

Wollte ich nur mal sagen.

Fernabsatzklobürsten

Posted in Uncategorized by elgraf on August 20, 2010

Bei SpOn wird den von Seiten des Versandhandels – zu Recht – erhobenen Klagen gegen die Segnungen des europäischen Verbraucherschutzrechtes eine journalistische Stimme verliehen. In dem insgesamt ganz vernünftigen Artikel sicherlich noch Erwähnung finden können hätte die jüngste – unausweichliche – BGH-Entscheidung zum Schicksal der Hinsendekosten beim fernabsatzrechtlichen Widerruf, die die Situation noch einmal verschärft haben dürfte.

Richtig heiter wird es allerdings dann, wenn das praxiserfahrene Kommentatorenvolk sich (teilweise sogar erfolgreich!) an der Subsumtion der Rücksendung einer mit “Kacke” verschmierten Klobürste unter die §§ 312b, 312d, 357 BGB versucht, inklusive Diskussion der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme. Perfekter Stoff für die nächste Schuldrechtsklausur.

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De facto identisch

Posted in Uncategorized by elgraf on August 11, 2010

Wahrscheinlich hat dieser Ausschnitt aus einer Urteilsbegründung des LG Trier (Urteil vom 29.10.1992 – Az. 3 S 191/92, NJW 1993, 1474) schon vor mehr als einem Jahrzehnt Heavy Metal-begeisterte Juristen wahlweise mit ungläubigem Staunen oder kopfschüttelndem Lachen zurückgelassen:

Unter Heavy-Metal-Rock versteht man – was zwischen den Parteien unstreitig ist – eine Spielweise der Rockmusik, die musikalisch de facto mit dem Hard-Rock identisch ist, sich diesem gegenüber jedoch durch noch größere Lautstärke auszeichnet.

Trotzdem immer noch schön.

Datenschutzrechtsprofi -2.0

Posted in Uncategorized by elgraf on July 30, 2010

Armselig.

Aigner: Wer Gesetze bricht, gegen den ermittelt die Staatsanwaltschaft, wie im Fall von Google. Die Firma hat durch die illegale Erfassung privater Funknetze millionenfach gegen unser Datenschutzrecht verstoßen, deswegen läuft auch ein Bußgeldverfahren.

Es ist nun keine neue Erkenntnis, dass Frau Aigner die Sachen mit dem Datenschutz lieber denen überlassen sollte, die sich ansatzweise damit auskennen (mal ganz abgesehen von denen, die dafür zuständig sind), aber eine derart schonungslose Selbstentlarvung ist mir zuvor noch nicht untergekommen.

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Sachfremde Regulierung. Heute: Der Finanzmarkt

Posted in Uncategorized by elgraf on June 20, 2010

Spiegel Online “teast” (oder wie auch immer das korrekte deutsche Wort hierfür lautet) wie folgt:

SPD-Chef Sigmar Gabriel fürchtet um 25.000 Arbeitsplätze – und knöpft sich im Streit um Karstadt die Investmentbanker vor: Sollte Goldman Sachs die überzogenen Mieten für die Warenhäuser nicht mindern, müsse über einen Entzug der Lizenz für die Bank diskutiert werden.

Mal abgesehen von der Frage, in wessen Zuständigkeit der “Lizenzentzug” (außer natürlich derjenigen des SPD-Chefs) für Goldman Sachs (sonst noch) fiele: Hört sich das nur für mich (und nur nach der Lektüre jenes “Teasers”) nach einem Lehrbuchfall sachfremder Erwägungen an? Ein finanzmarktegulierungskundiger Mensch möge mich aufklären!

Netzneutralität: es ist gut, jetzt!

Posted in Uncategorized by elgraf on June 16, 2010

Das üble Sprichwort von dem “alten Wein in neuen Schläuchen” könnte nicht besser auf die Diskussion rund um das tolle Thema Netzneutralität passen. Denn diese aus den USA herübergeschwappte (in vielen Teilen Schein-)Debatte ist so dermaßen überladen von Pseudo-Expertentum, politischer Traumtänzerei und rechtlicher Ahnungslosigkeit, dass es schon beinahe schmerzt.

Da wurde etwa auf der ohnehin überschätzten re:publica-Konferenz im April 2010 angeblich “erstmalig im deutschsprachigen Raum das Thema Netzneutralität aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet“. Danke, dafür sollte Euch der deutschsprachige Raum ein Denkmal setzen, wenn das mit dem “erstmalig” denn stimmen würde!

Herrn RA Stadler ist es sogar zwei Hinweise wert, dass die Internet-Enquête-Kommission nun Gott sei Dank auch über Netzneutralität diskutiert (hat). Botschaft: Man kann die Wichtigkeit des Themas gar nicht überschätzen, nein: Teilweise wurde (fairerweise muss man sagen, dass das irgendwann letztes Jahr war) dann sogar behauptet, das Thema werde noch “viel zu sehr unterschätzt“. God gracious!

Und was die Netzneutralität (nicht nur) nach Herrn Beckedahls Definition nicht alles für Segnungen für Mensch, Nutzer und Anbieter bereit hält: Nutzer sollen etwa einen Internetzugang bekommen, der genau so schnell ist wie in der Werbung versprochen. Gab es nicht so etwas wie ein UWG in diesem Rechtssystem? Ja? Und haben nicht sogar schon Gerichte genau über diese Fragen entschieden? Echt? Na dann: Die Kammern für Handelssachen schützen nicht (mehr nur) das Recht, sondern nunmehr auch noch gleich die Netzneutralität.  (Bevor jemand fragt: Nein, die genannten Entscheidungen wurden erst gar nicht veröffentlicht, weil das Ergebnis gar zu profan war.) Und dann noch das jüngste Highlight, wo ein adeliger Sicherheitsexperte folgendes von sich gibt, um zu rechtfertigen, warum er eine “Pro-Netzneutralität”-Initiative nicht unterzeichent, obwohl er eingeladen wurde, Erstunterzeichner zu sein:

Netzneutralität ist die Grundlage für Demokratie, Pluralismus und Meinungsbildung im Internet.

Gehts eigentlich noch pathetischer und alberner?

Fantastisch, das alles, jedenfalls.

Aus meiner Perspektive endlich einmal klar gestellt wurde nun von Herrn Prof. Hubertus Gersdorf, dass eigentlich fast alle Punkte, die unter Zuhilfenahme des wundersamen Zauberwortes diskutiert werden, im Prinzip rechtlich bereits adressiert sind: Man habe zwar noch viel Arbeit vor sich (irgendwie muss man ja als Internet-Enquête-Mitglied seine Existenz rechtfertigen), aber das Rad müsse beileibe nicht neu erfunden werden.

Ich kann dem nur zustimmen.

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Staatsfernsehen durch Rundfunkhaushaltspauschalgebühr?

Posted in Uncategorized by elgraf on June 10, 2010

Der im law blog kochenden Volksseele sei versichert, dass die von den Ministerpräsidenten beschlossene Haushaltspauschale den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht

endgültig zu einem Staatsfernsehen

macht. Noch nicht einmal vorläufig. Aber das interessiert ja ohnehin wieder keine Sau, wie generell rechtliche Argumentation keine Rolle mehr spielt, wenn Herr RA Vetter was zum Thema Medienfinanzierung und/oder -regulierung schreibt (siehe nur hier).

Dass man das ganze auch ziemlich rational diskutieren kann, zeigt sich erfreulicherweise in den Kommentaren von Herrn RA Stadlers Beitrag zum Thema.

Rechtsfreie Räume Vol. X

Posted in Uncategorized by elgraf on June 10, 2010

Ich empfehle, das auf juratainment gewagte feine Experiment immer mal wieder fortzusetzen und folgende Google-Suche zu starten:

“ist kein rechtsfreier raum” -internet

Neben den von Herrn Dr. Küchenhoff schon erwähnten Fußballplätzen und Friedwald-Motzfeld sind nunmehr nämlich auch der Autokorso, Schach, das Handynetz(?) sowie – man höre und staune – Guantanamo Bay Mitglieder im Club der nicht rechtsfreien Räume.

Da kann man als stolzer Rechtswissenschaftler (siehe auch Hartmann, Unterlassungsansprüche im Internet, Fn. 538) doch mal gepflegt und erleichtert durchatmen: Endlich!

Mein Beitrag zur JMStV-Diskussion: Innovative Alterskennzeichnung

Posted in Uncategorized by elgraf on June 9, 2010

Heute (unbezahlte) Werbung für ein gar großartiges Produkt – wenn man denn diesen Apple-Scheiß unbedingt haben muss:

Staudinger to go! (Himmel hilf! Nach Galao nun auch Geheimräte zum Gehen …) präsentiert das wunderbare Buch “Eckpfeiler des Zivilrechts” als – ACHTUNG! – iPhone-App.

Und – jetzt kommt das Beste! – es gibt eine Altersempfehlung gratis obendrauf:

Gut, entspricht jetzt nicht unbedingt den durch den JMStV-E vorgegebenen Altersstufen, aber man muss doch anerkennen, dass hier eine vernünftige Einstufung auch ohne geballtes Fachwissen eines Piratenpartei-Medienpädagogen, der etwa – natürlich ohne jegliche politische Hintergedanken – Intimrasur-FAQs als “ab 16 Jahre” einstufte, möglich ist. Da kann der AK Zensur noch so viel Gegenteiliges behaupten.

Marions Kochbuch – (Teil-)Replik zu Telemedicus’ Fazit

Posted in Uncategorized by elgraf on June 2, 2010

Da das Kommentieren mal wieder dank Spamschutz nicht klappt, hier eine kurze Erwiderung auf Adrian Schneiders Einschätzung der BGH-Entscheidung i. S. Marions Kochbuch ./. Chefkoch.de:

Ich stimme nicht zu, wenn behauptet wird, die Entscheidung privilegiere das Weggucken. Der entscheidende Satz ist doch

“Sie [die Beklagte] hat vielmehr tatsächlich und nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen.” (Hervorhebung von mir)

Nicht das Überprüfen der Inhalte (das hier offenbar ohnehin nicht besonders sorgfältig betrieben wird, zumindest was Urheberrechte angeht) ist schädlich, sondern dessen Kundgabe nach außen, vor allem wenn man das ganze als “redaktionelle” Überprüfung verpackt. Dann spricht nämlich wirklich nur noch wenig dafür, dass die nutzergenerierten Inhalte “fremd” sind, geht es doch dabei nicht nur um eine (wie schon gesagt: offenbar allzu oberflächliche) Überprüfung auf etwaige Rechtsverletzungen, sondern um eine positive inhaltliche Entscheidung zur Veröffentlichung der Inhalte, die dann auch noch durch ein Wasserzeichen untermauert wird.

Man kann sich nun darüber streiten, ob die äußere Sichtbarkeit der Verantwortungsübernahme das entscheidende Kriterium dafür sein sollte, ob es sich um eigene oder fremde Inhalte handelt. Als Haftungsmaßstab gegenüber dem Verletzten, dem es egal sein wird, ob der Plattformbetreiber sich die Werke nur innerlich oder auch äußerlich sichtbar zu eigen macht, erscheint sie wenig sinnvoll. Das Kriterium ist allerdings operationalisierbar und im gesetzlichen Vakuum, in dem wir uns hier bewegen, ist das auch schon mal was.

UPDATE: Jetzt sehe ich auch, dass Herr RA Stadler sich ebenfalls und auf gleiche Weise wie Telemedicus geäußert hat, ohne die von mir als entscheidend angesehenen Aspekte zu berücksichtigen: Eine Überprüfung von Inhalten allein führt nicht zur Haftung, der BGH spricht von einer redaktionellen Überprüfung, die auch – wie schon vom Berufungsgericht angenommen – vom Internetnutzer als solche erkennbar sein muss.