ElGraf

Sachfremde Regulierung. Heute: Der Finanzmarkt

Posted in Uncategorized by elgraf on June 20, 2010

Spiegel Online “teast” (oder wie auch immer das korrekte deutsche Wort hierfür lautet) wie folgt:

SPD-Chef Sigmar Gabriel fürchtet um 25.000 Arbeitsplätze – und knöpft sich im Streit um Karstadt die Investmentbanker vor: Sollte Goldman Sachs die überzogenen Mieten für die Warenhäuser nicht mindern, müsse über einen Entzug der Lizenz für die Bank diskutiert werden.

Mal abgesehen von der Frage, in wessen Zuständigkeit der “Lizenzentzug” (außer natürlich derjenigen des SPD-Chefs) für Goldman Sachs (sonst noch) fiele: Hört sich das nur für mich (und nur nach der Lektüre jenes “Teasers”) nach einem Lehrbuchfall sachfremder Erwägungen an? Ein finanzmarktegulierungskundiger Mensch möge mich aufklären!

Netzneutralität: es ist gut, jetzt!

Posted in Uncategorized by elgraf on June 16, 2010

Das üble Sprichwort von dem “alten Wein in neuen Schläuchen” könnte nicht besser auf die Diskussion rund um das tolle Thema Netzneutralität passen. Denn diese aus den USA herübergeschwappte (in vielen Teilen Schein-)Debatte ist so dermaßen überladen von Pseudo-Expertentum, politischer Traumtänzerei und rechtlicher Ahnungslosigkeit, dass es schon beinahe schmerzt.

Da wurde etwa auf der ohnehin überschätzten re:publica-Konferenz im April 2010 angeblich “erstmalig im deutschsprachigen Raum das Thema Netzneutralität aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet“. Danke, dafür sollte Euch der deutschsprachige Raum ein Denkmal setzen, wenn das mit dem “erstmalig” denn stimmen würde!

Herrn RA Stadler ist es sogar zwei Hinweise wert, dass die Internet-Enquête-Kommission nun Gott sei Dank auch über Netzneutralität diskutiert (hat). Botschaft: Man kann die Wichtigkeit des Themas gar nicht überschätzen, nein: Teilweise wurde (fairerweise muss man sagen, dass das irgendwann letztes Jahr war) dann sogar behauptet, das Thema werde noch “viel zu sehr unterschätzt“. God gracious!

Und was die Netzneutralität (nicht nur) nach Herrn Beckedahls Definition nicht alles für Segnungen für Mensch, Nutzer und Anbieter bereit hält: Nutzer sollen etwa einen Internetzugang bekommen, der genau so schnell ist wie in der Werbung versprochen. Gab es nicht so etwas wie ein UWG in diesem Rechtssystem? Ja? Und haben nicht sogar schon Gerichte genau über diese Fragen entschieden? Echt? Na dann: Die Kammern für Handelssachen schützen nicht (mehr nur) das Recht, sondern nunmehr auch noch gleich die Netzneutralität.  (Bevor jemand fragt: Nein, die genannten Entscheidungen wurden erst gar nicht veröffentlicht, weil das Ergebnis gar zu profan war.) Und dann noch das jüngste Highlight, wo ein adeliger Sicherheitsexperte folgendes von sich gibt, um zu rechtfertigen, warum er eine “Pro-Netzneutralität”-Initiative nicht unterzeichent, obwohl er eingeladen wurde, Erstunterzeichner zu sein:

Netzneutralität ist die Grundlage für Demokratie, Pluralismus und Meinungsbildung im Internet.

Gehts eigentlich noch pathetischer und alberner?

Fantastisch, das alles, jedenfalls.

Aus meiner Perspektive endlich einmal klar gestellt wurde nun von Herrn Prof. Hubertus Gersdorf, dass eigentlich fast alle Punkte, die unter Zuhilfenahme des wundersamen Zauberwortes diskutiert werden, im Prinzip rechtlich bereits adressiert sind: Man habe zwar noch viel Arbeit vor sich (irgendwie muss man ja als Internet-Enquête-Mitglied seine Existenz rechtfertigen), aber das Rad müsse beileibe nicht neu erfunden werden.

Ich kann dem nur zustimmen.

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Endlich neuer Law Firm-Bullshit: Der Enforcer

Posted in Blawgosphere by elgraf on June 14, 2010

Jurabilis ist ja offensichtlich zu beschäftigt damit, Großwerke zu promoten und SpOn-Artikel zu recyclen, so dass ich ganz alleine bzw. über den Umweg von Strafverteidiger-Blogs (Schockschwerenot!) auf den Enforcer aufmerksam werden musste, der behauptet:

http://litigationiswar.wordpress.com

Da könnte vermutlich sogar Kollege “Guerilla Litigation” Siebers noch was lernen (oder hat er das gar schon?). Nicht nur ich, sondern wahrscheinlich auch der lechzende GBN-Fan freuen uns jedenfalls auf neuen Großbuden-Content, nachdem das Original ja leider schon lange das Zeitliche gesegnet hat. Schade im Übrigen, dass “ein weiterer Richter” anscheinend den Betrieb eingestellt hat, bevor ich überhaupt mal Notiz davon nehmen konnte.

UPDATE: Ein kleines Foul habe ich dann aber doch entdeckt. “Business Punk”, dieses durchsichtige G+J-Schmalspur-Magazin für ebs- und/oder Berufsakademie-Absolventen (Kostprobe?  “Die Über-Facebook-Twitter-Killer-App” ist als Überschrift nicht mal dann ok, wenn man es ironisch meint und wer die Worte “Leistungselite” und “Generation XING” in ein und der selben Zielgruppenbeschreibung verwendet, sollte nicht mal in die Nähe einer Tastatur gelassen werden), das so unbedeutend ist, dass nicht mal ich ihm einen Link spendiere,  sollte man nun wirklich nicht zitieren (anders aber der Enforcer in seinem Intro).

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“Welch Geistes Kind” (sic!)

Posted in Blawgosphere by elgraf on June 11, 2010

Oha, jetzt hab ichs also geschafft, das Niveau des selbst ernannten Guerilla-Litigation-Gurus Herrn RA Siebers (seines Zeichens Autor solcher Schenkelklopfer wie  Vorher oder hinterher? und Inhaber solch geistreich zweideutiger Blogpublikationen wie Rotlichtdelikte) zu unterschreiten, so dass ein Blog-Administrator keine andere Wahl sah als meine Postings zu entfernen. Und das dann noch,  obwohl man mich bekanntermaßen nicht Ernst nimmt und außerdem “viel viel Spaß” mit mir hat.

Schön, dass einmal mehr deutlich wird,

“welch Geistes Kind” (sic!)

man ist.

UPDATE:

Es gibt mittlerweile ein Statement des Strafverteidiger-Genies:

Alte Spielzeuge, denen man überdrüssig wird, weil sie, nachdem sie Spaß gemacht haben, langweilig und schal werden, schmeißt man einfach weg. Dazu gehören hin und wieder auch Trolls. (Grammatikfehler im Original)

Mal abgesehen von den billigen “Troll”-Vorwürfen (interessant, von wem diese jeweils kommen): Wie anders hörte sich das doch noch einen Tag früher an?

@Kerstin: Ist der nicht der Knaller. Ich verstehe gar nicht, dass die den Troll alle so ernst nehmen, wenn der irgendwo seine Köttel hinterlässt, ich finde den nur witzig und habe viel viel Spaß mit ihm.

Bleibt zu wünschen, dass diese Dünnhäutigkeit nicht eines Tages (wieder?) zu Lasten wichtigerer Menschen als mir geht, etwa dann, wenn man “alte Spielzeuge” in Form von Staatsanwälten oder gar Richtern nicht einfach “wegschmeißen” kann.

UPDATE: Ein neuerliches Highlight aus der Guerilla-Litigation-Trickkiste: Richter und Staatsanwaltschaft (gewollt elegant – ein offenbar untauglicher Versuch) der Lüge bezichtigen. Das wird dem positiven Fortgang des Verfahrens sicher äußerst zuträglich sein.

Staatsfernsehen durch Rundfunkhaushaltspauschalgebühr?

Posted in Uncategorized by elgraf on June 10, 2010

Der im law blog kochenden Volksseele sei versichert, dass die von den Ministerpräsidenten beschlossene Haushaltspauschale den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht

endgültig zu einem Staatsfernsehen

macht. Noch nicht einmal vorläufig. Aber das interessiert ja ohnehin wieder keine Sau, wie generell rechtliche Argumentation keine Rolle mehr spielt, wenn Herr RA Vetter was zum Thema Medienfinanzierung und/oder -regulierung schreibt (siehe nur hier).

Dass man das ganze auch ziemlich rational diskutieren kann, zeigt sich erfreulicherweise in den Kommentaren von Herrn RA Stadlers Beitrag zum Thema.

Rechtsfreie Räume Vol. X

Posted in Uncategorized by elgraf on June 10, 2010

Ich empfehle, das auf juratainment gewagte feine Experiment immer mal wieder fortzusetzen und folgende Google-Suche zu starten:

“ist kein rechtsfreier raum” -internet

Neben den von Herrn Dr. Küchenhoff schon erwähnten Fußballplätzen und Friedwald-Motzfeld sind nunmehr nämlich auch der Autokorso, Schach, das Handynetz(?) sowie – man höre und staune – Guantanamo Bay Mitglieder im Club der nicht rechtsfreien Räume.

Da kann man als stolzer Rechtswissenschaftler (siehe auch Hartmann, Unterlassungsansprüche im Internet, Fn. 538) doch mal gepflegt und erleichtert durchatmen: Endlich!

Mein Beitrag zur JMStV-Diskussion: Innovative Alterskennzeichnung

Posted in Uncategorized by elgraf on June 9, 2010

Heute (unbezahlte) Werbung für ein gar großartiges Produkt – wenn man denn diesen Apple-Scheiß unbedingt haben muss:

Staudinger to go! (Himmel hilf! Nach Galao nun auch Geheimräte zum Gehen …) präsentiert das wunderbare Buch “Eckpfeiler des Zivilrechts” als – ACHTUNG! – iPhone-App.

Und – jetzt kommt das Beste! – es gibt eine Altersempfehlung gratis obendrauf:

Gut, entspricht jetzt nicht unbedingt den durch den JMStV-E vorgegebenen Altersstufen, aber man muss doch anerkennen, dass hier eine vernünftige Einstufung auch ohne geballtes Fachwissen eines Piratenpartei-Medienpädagogen, der etwa – natürlich ohne jegliche politische Hintergedanken – Intimrasur-FAQs als “ab 16 Jahre” einstufte, möglich ist. Da kann der AK Zensur noch so viel Gegenteiliges behaupten.

Marions Kochbuch – (Teil-)Replik zu Telemedicus’ Fazit

Posted in Uncategorized by elgraf on June 2, 2010

Da das Kommentieren mal wieder dank Spamschutz nicht klappt, hier eine kurze Erwiderung auf Adrian Schneiders Einschätzung der BGH-Entscheidung i. S. Marions Kochbuch ./. Chefkoch.de:

Ich stimme nicht zu, wenn behauptet wird, die Entscheidung privilegiere das Weggucken. Der entscheidende Satz ist doch

“Sie [die Beklagte] hat vielmehr tatsächlich und nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen.” (Hervorhebung von mir)

Nicht das Überprüfen der Inhalte (das hier offenbar ohnehin nicht besonders sorgfältig betrieben wird, zumindest was Urheberrechte angeht) ist schädlich, sondern dessen Kundgabe nach außen, vor allem wenn man das ganze als “redaktionelle” Überprüfung verpackt. Dann spricht nämlich wirklich nur noch wenig dafür, dass die nutzergenerierten Inhalte “fremd” sind, geht es doch dabei nicht nur um eine (wie schon gesagt: offenbar allzu oberflächliche) Überprüfung auf etwaige Rechtsverletzungen, sondern um eine positive inhaltliche Entscheidung zur Veröffentlichung der Inhalte, die dann auch noch durch ein Wasserzeichen untermauert wird.

Man kann sich nun darüber streiten, ob die äußere Sichtbarkeit der Verantwortungsübernahme das entscheidende Kriterium dafür sein sollte, ob es sich um eigene oder fremde Inhalte handelt. Als Haftungsmaßstab gegenüber dem Verletzten, dem es egal sein wird, ob der Plattformbetreiber sich die Werke nur innerlich oder auch äußerlich sichtbar zu eigen macht, erscheint sie wenig sinnvoll. Das Kriterium ist allerdings operationalisierbar und im gesetzlichen Vakuum, in dem wir uns hier bewegen, ist das auch schon mal was.

UPDATE: Jetzt sehe ich auch, dass Herr RA Stadler sich ebenfalls und auf gleiche Weise wie Telemedicus geäußert hat, ohne die von mir als entscheidend angesehenen Aspekte zu berücksichtigen: Eine Überprüfung von Inhalten allein führt nicht zur Haftung, der BGH spricht von einer redaktionellen Überprüfung, die auch – wie schon vom Berufungsgericht angenommen – vom Internetnutzer als solche erkennbar sein muss.

Gefühltes Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Posted in Uncategorized by elgraf on June 1, 2010

Über das so genannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht habe ich ja schon ein paar mal mit Herrn RA Stadler “diskutiert“. Zur Einführung in die Problematik noch ein kurzes Zitat zum Thema aus einem Artikel, der im Grundsatz nicht im Verdacht stehen dürfte, eine einseitig unternehmens(persönlichkeitsrechts)freundliche Tendenz aufzuweisen.

Auch Unternehmen kommt ein sozialer Geltungsanspruch zu. Die darauf basierende Rechtsfigur des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ist nicht umstritten, wohl aber ihr Umfang. (Hervorhebung von mir)

Herr RA Kompa liefert nun in einem von ihm autorisierten, aber falsch abgedruckten, obwohl vorher noch einmal vorgelegten und zu allem Überfluss auch noch “presserechtlich bedenklichen” Interview (oder so ähnlich, habs leider nicht ganz verstanden und tut hier auch nix zur Sache) ein wirklich schlagendes Argument gegen ein solches Unternehmenspersönlichkeitsrecht:

Oft ist in den Hamburger Urteilen auch von einem „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ die Rede – ein ziemlich diffuser Begriff. Als ob ein Unternehmen Gefühle hätte wie ein Mensch. (Hervorhebung von mir)

Unternehmen haben ja keine Gefühle wie ein Mensch. Ach so. Stimmt, das macht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht als Begriff schon sehr “diffus” und im Grunde abwegig. Durchaus operationalisierbar erscheint das Ganze hingegen zahlreichen wissenschaftlichen Kommentatoren genauso wie zahlreichen Gerichten (nein, nicht nur der bösen Hamburger Pressekammer; siehe noch mal die weiter oben zitierte Aussage), aber so was kann man in einem knappen Interview natürlich nicht akkurat darstellen.

Ich könnte jetzt noch weitere juristisch fragwürdige, weil einseitig argumentierte Aussagen aus dem Interview zerpflücken. Ist aber hier nicht das Thema.

Interessant ist dann schon noch die Bildunterschrift (wahrscheinlich natürlich nicht autorisiert, weswegen ich mich davon aufs deutlichste distanziere) beim nicht autorisierten Interview im “Journalist”:

Anwalt, Blogger, Hobbyzauberer: Markus Kompa – “Außer mir äußert sich öffentlich eigentlich kein Anwalt detailliert über die Pressekammer Hamburg.”

Das ist, wenn es denn stimmt, wirklich (!) schade.