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Das Faxgerät – Fluch und Segen einer Kommunikationstechnologie im Lichte des Querulantentums

Posted in Blawgosphere by elgraf on October 19, 2010

Die an diesem Urteil Beteiligten (besonders vorzuheben sind der StA, der die Anklagen verlesen durfte und der Richter, der das Urteil schreiben musste) sind weiß Gott nicht zu beneiden. Es geht um insgesamt 17 Anklageschriften inklusive Einbeziehung noch nicht vollstreckter Strafen und jede einzelne Verwirklichung von §§ 185 ff. StGB liest sich unsinniger als die letzte.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang aber der Anteil, den die Faxgerätproduktionsindustrie am Leid der Beteiligten trägt, welcher den Urteilsgründen im Zusammenhang mit der Bejahung von § 21 StGB und Verneinung von § 20 StGB zu entnehmen ist (S. 37):

Bei dem Angeklagten liegt eine sogenannte paranoide Persönlichkeitsstörung (sogenannter Querulantenwahn) nach der Klassifizierung des ICD-10 F 22.8 und F 60.00- unter Ausschluss einer endogenen oder hirnorganischen Ursache – vor, ohne dass sein Vermögen. Hemmungen gegenüber dem Anreiz, zu beleidigen, vollständig im Sinne des § 20 StGB aufgehoben wäre. Lediglich dann, wenn er beispielsweise affektiv in erregtem Spannungszustand ein Faxgerät zur Hand hat, ist er nicht mehr ausreichend in der Lage, Hemmungen aufzubauen, um die tatanreizende Situation durch anderweitigen Abbau von Spannungen zu bewältigen. [Hervorhebung von mir]

Herzlichen Dank an die angemessen betitelten “Blöden Geschichten“, deren Hartnäckigkeit es zu verdanken ist (das ist aber eine andere, nicht weniger glorreiche Geschichte), dass diese Perle des Strafrechts den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat.